Zum Hauptinhalt springen
Öffentliche Portale · Betroffenenrechte

Betroffenenrechte-Portal (DSAR) aktivieren und Anfragen bearbeiten

Aktualisiert am 3 Min. In Cenedril öffnen

Ziel Das öffentliche Portal für Betroffenenrechte aktivieren, den Portal-Link mit Betroffenen teilen und eingehende Anfragen zuweisen, beantworten und fristgerecht abschließen.

In Cenedril aktivieren Sie das öffentliche Betroffenenrechte-Portal (DSAR) im Datenschutz-Assistenten unter Betroffenenrechte: Dort legen Sie fest, wer Anfragen bearbeiten darf, und schalten das öffentliche Portal über einen Schalter frei. Cenedril erzeugt daraufhin einen öffentlichen Link, den Sie mit Betroffenen teilen oder in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen. Eingehende Anfragen erscheinen anschließend unter Dokumentation → Verwaltung von Betroffenenrechten, wo Sie sie zuweisen, beantworten und fristgerecht abschließen.

Portal aktivieren

Betroffenenrechte im Datenschutz-Assistenten öffnen

Öffnen Sie den Datenschutz-Assistenten und wählen Sie den Abschnitt Betroffenenrechte. Die Seite Management der Betroffenenrechte konfigurieren zeigt zwei Bereiche: Zugriffsverwaltung und Öffentliches Portal.

Die Konfigurationsseite mit den Bereichen „Zugriffsverwaltung“ und „Öffentliches Portal“.

Bearbeitende Personen auswählen

Wählen Sie unter Zugriffsverwaltung die Teammitglieder aus, die Anfragen und Konversationen bearbeiten dürfen. Die Datenschutzverantwortliche Person und eine eventuelle datenschutzbeauftragte Person sind bereits fest eingeschlossen und lassen sich nicht abwählen. Stehen Portfolio-Personen mit Zugriff auf die Dokumentation bereit, erscheinen sie in einer eigenen Liste darunter.

Öffentliches Portal einschalten

Setzen Sie im Bereich Öffentliches Portal den Schalter Öffentliches Portal für Betroffenenrechte aktivieren auf aktiv. Daraufhin erscheint das Feld Öffentliche Portal-URL mit dem fertigen Link.

Der aktivierte Schalter blendet die öffentliche Portal-URL mit der Schaltfläche „Kopieren“ ein.

Portal-Link kopieren und speichern

Klicken Sie neben der URL auf Kopieren und teilen Sie den Link mit Betroffenen oder fügen Sie ihn in Ihre Datenschutzerklärung ein. Speichern Sie die Konfiguration anschließend über die Schaltfläche Speichern.

Ergebnis: Das Portal ist aktiv, die bearbeitenden Personen sind festgelegt, und der öffentliche Link steht zum Teilen bereit.

Anfragen bearbeiten

Verwaltung der Betroffenenrechte öffnen

Öffnen Sie unter Dokumentation die Verwaltung von Betroffenenrechten. Die Seite zeigt oben die Kennzahlen Gesamtanfragen, Aktive Anfragen und Überfällig, darunter die Filter sowie die Liste aller eingegangenen Anfragen.

Die Verwaltungsseite mit Kennzahlen, Filtern und der Liste der Anfragen samt Status und Frist.

Anfragen filtern und öffnen

Grenzen Sie die Liste bei Bedarf über die Filter Status, Anfragetyp und Zugewiesen an ein. Jeder Eintrag zeigt die betroffene Person, den Anfragetyp, den Status sowie die verbleibende Frist. Über Nachrichten anzeigen öffnen Sie die Detailansicht einer Anfrage.

Anfrage zuweisen und beantworten

In der Detailansicht weisen Sie die Anfrage über Zuweisen einer bearbeitenden Person zu. Unter Text-Vorlagen wählen Sie eine vorbereitete Antwort, ergänzen sie im Feld Ihre Antwort und hängen bei Bedarf Dateien an. Mit Antwort senden schicken Sie die Nachricht an die betroffene Person.

Die Detailansicht mit Konversation, Text-Vorlagen und den Aktionen „Zuweisen“, „Frist verlängern“ und „Anfrage abschließen“.

Frist steuern und Anfrage abschließen

Benötigen Sie eine Rückmeldung der betroffenen Person, senden Sie die Nachricht über Senden & Stoppuhr anhalten. Die Anfrage wechselt dann in Warten auf Antwort und der Countdown pausiert. Reicht die gesetzliche Frist nicht aus, verlängern Sie sie über Frist verlängern mit Angabe von Tagen und Begründung. Ist die Anfrage erledigt, schließen Sie sie über Anfrage abschließen.

Ergebnis: Die Anfrage steht im Status Geschlossen, die gesamte Konversation und alle Anhänge sind in Cenedril festgehalten, und die Bearbeitung ist nachvollziehbar dokumentiert.

Häufige Fragen

Wer kann eingehende Anfragen sehen und bearbeiten?

Nur die Personen, die Sie im Datenschutz-Assistenten unter „Zugriffsverwaltung“ ausgewählt haben. Die datenschutzverantwortliche Person und eine eventuelle datenschutzbeauftragte Person sind automatisch eingeschlossen. Andere Teammitglieder sehen auf der Verwaltungsseite nur eine anonymisierte Übersicht ohne Namen und Anfrage-IDs.

Brauchen Betroffene einen Cenedril-Zugang?

Nein. Betroffene öffnen den öffentlichen Portal-Link, wählen die Art ihrer Anfrage und reichen sie direkt ein. Für eine spätere Konversation erhalten sie einen eigenen Zugriff auf ihre Anfrage, ganz ohne Konto.

Was bedeutet „Senden & Stoppuhr anhalten“?

Wenn Sie für die Bearbeitung eine Rückmeldung der betroffenen Person benötigen, hält dieser Versand die Frist an. Die Anfrage wechselt in den Status „Warten auf Antwort“ und der Countdown pausiert, bis die Person antwortet.

Lässt sich die gesetzliche Frist verlängern?

Ja. In der Detailansicht öffnen Sie über „Frist verlängern“ ein Fenster, in dem Sie die zusätzlichen Tage und eine Begründung eintragen. Die Begründung wird mit der Anfrage festgehalten.

Woher kennt das Portal unsere Firmenangaben?

Das öffentliche Portal zeigt automatisch Ihr Firmenlogo und den Firmennamen aus Ihrem Profil. Ist das Portal nicht aktiviert, erscheint Betroffenen ein Hinweis, dass es nicht verfügbar ist.