In Cenedril führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, indem Sie im Datenschutz-Assistent die Seite Datenschutz-Folgenabschätzung öffnen. Dort erscheint jede Verarbeitungstätigkeit, die im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als DSFA-pflichtig markiert ist. Sie arbeiten je Tätigkeit die Abschnitte Notwendigkeit, Datenfluss, Risikobewertung, Risikobehandlung und Konsultation durch, bestätigen die Aktivität und veröffentlichen das Ergebnis als Nachweis.
DSFA-Seite öffnen
Datenschutz-Folgenabschätzung aufrufen
Öffnen Sie den Datenschutz-Assistent und wählen Sie über die Fortschrittsleiste die Seite Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Seite listet alle Verarbeitungstätigkeiten auf, die eine DSFA erfordern, jeweils mit einem Status-Hinweis.
Fehlende Tätigkeiten ergänzen
Erscheint stattdessen der Hinweis „Es wurde keine Verarbeitungstätigkeit identifiziert, die eine DSFA erfordert.“, ist noch keine Tätigkeit als DSFA-pflichtig markiert. Über die Schaltfläche Zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten wechseln Sie ins ROPA und markieren die betreffende Tätigkeit. Danach erscheint sie auf der DSFA-Seite.
Tätigkeit aufklappen
Klicken Sie auf eine Tätigkeit, um sie aufzuklappen. Es öffnen sich die Abschnitte der Abschätzung in der Reihenfolge, in der Sie sie ausfüllen.
Die Abschätzung ausfüllen
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bestätigen
Im Abschnitt Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit aktivieren Sie die vier Aussagen zu Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherfristen und den Rechten der betroffenen Personen, soweit die Verarbeitung sie erfüllt.
Datenfluss beschreiben
Beschreiben Sie unter Datenfluss-Mapping im Pflichtfeld, wie die Daten durch die Verarbeitung fließen. Über Datenflussdiagramm hochladen können Sie zusätzlich ein Diagramm anhängen. Es lässt sich per Klick im Vollbild öffnen.
Risiken bewerten
Klicken Sie im Abschnitt Risikobewertung auf Risikobewertung starten. Wählen Sie die zutreffenden Risikoszenarien aus und bewerten Sie jeweils Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass. Die Risikomatrix und die Übersichtstabelle fassen das Ergebnis zusammen.
Risiken behandeln
Im Abschnitt Risikobehandlung ordnen Sie den Risiken passende Maßnahmen zu. Anschließend bewerten Sie die Risiken in der Neubewertung erneut, um die Wirkung der Maßnahmen festzuhalten.
Konsultation und Abschluss
Konsultation dokumentieren
Halten Sie im Abschnitt Konsultation fest, ob die Konsultation des Datenschutzbeauftragten (DSB) und die Interessengruppen-Konsultation stattgefunden haben. Verbleibt nach der Behandlung ein hohes Risiko, weist der Abschnitt Konsultation der Aufsichtsbehörde mit dem Hinweis „Hohe Risiken verbleiben nach Risikominderung“ darauf hin, dass eine Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
Überprüfung planen
Legen Sie in der Überprüfungsplanung ein Datum für die nächste Überprüfung fest. So bleibt die Abschätzung bei veränderten Umständen aktuell.
Aktivität bestätigen und veröffentlichen
Klicken Sie unten in der Tätigkeit auf DSFA-Aktivität bestätigen. Wenn alle DSFA-pflichtigen Tätigkeiten vollständig sind, schließen Sie die Seite über Speichern & Weiter ab. Aus jeder vollständigen Abschätzung entsteht eine Aufzeichnung im Bereich Dokumentation, und der Assistent führt weiter zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Ergebnis: Die DSFA-pflichtigen Tätigkeiten tragen den Status „Vollständig“, jede abgeschlossene Abschätzung liegt als Aufzeichnung im Bereich Dokumentation, und bei verbleibendem hohem Risiko ist die Konsultation der Aufsichtsbehörde dokumentiert.