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KI-Compliance-Assistent · Anbieterpflichten

Anbieterpflichten erfüllen (bedingtes Kapitel)

Aktualisiert am 10 Min. Pro-Abo-Stufe In Cenedril öffnen

Ziel Für Systeme in Anbieterrolle die KI-Anbieterrichtlinie erzeugen, die technische Dokumentation nach Anhang IV zusammenstellen, das Konformitätsbewertungsverfahren wählen, die Erklärung zur Unterschrift senden und den Beobachtungsplan festlegen.

Im KI-Compliance-Assistenten erfüllen Sie die Anbieterpflichten der KI-Verordnung im Kapitel Anbieterpflichten: Sie erzeugen die KI-Anbieterrichtlinie, stellen je System die Technische Dokumentation nach Anhang IV zusammen, wählen auf der Seite Konformitätserklärung das Bewertungsverfahren und senden die EU-Konformitätserklärung zur Unterschrift, und Sie legen unter Beobachtung nach dem Inverkehrbringen den Beobachtungsplan fest. Das Kapitel erscheint nur, wenn ein System in eigener Anbieterrolle eingestuft ist oder ein als Einführer geführtes System die Risikoklasse hoch trägt. Am Ende liegen Richtlinie, Dokumentation, Erklärung und Plan als Dokumente und Aufzeichnungen in Cenedril.

Kapitel öffnen

Anbieterpflichten in der Übersicht öffnen

Öffnen Sie in der Seitenleiste Assistenten, wählen Sie die Karte Künstliche Intelligenz und klicken Sie in der Kapitelliste der Übersicht auf die Zeile Anbieterpflichten. Die Einstiegsseite erklärt, warum die Pflichten gelten, und nennt die vier Schritte des Kapitels: KI-Anbieterrichtlinie, Technische Dokumentation, Konformitätserklärung und Beobachtung nach Inverkehrbringen.

Zur Anbieterrichtlinie weitergehen

Klicken Sie unten auf Weiter. Die Fortschrittsleiste oben führt die Seiten des Kapitels in der Reihenfolge, in der sie aufeinander aufbauen; über sie erreichen Sie jede Seite auch direkt.

KI-Anbieterrichtlinie erzeugen

Grundlagen prüfen

Die Seite KI-Anbieterrichtlinie hält das Qualitätsmanagementsystem nach Art. 17 schriftlich fest: je Aspekt die geltende Regel und das Dokument, das sie ausführt. Die Karte über dem Editor zeigt die KI-beauftragte Person aus den KI-Rollen; sie erscheint in der Richtlinie als verantwortlich für das Qualitätsmanagementsystem. Fehlt sie, führt der Link KI-Rollen bearbeiten zur Rollenseite. Sitzt Ihre Organisation außerhalb der Union, steht zusätzlich der Block Auftrag an den Bevollmächtigten (Art. 22) mit einem Vertragsvorschlag bereit, den Text kopieren in die Zwischenablage legt.

Entwurf generieren

Wählen Sie im Editor über die Flaggen die Sprache und klicken Sie auf Dokument generieren. Der Entwurf entsteht aus Organisationskontext, Organisationsprofil, KI-Rollen und der Einstufung der Systeme; was dort fehlt, fehlt auch im Text. Erzeugt wird immer nur die gewählte Sprache. Neu generieren überschreibt den angezeigten Text nach Rückfrage vollständig.

Drei Stellen redigieren

Der Entwurf schlägt Kriterien für eine wesentliche Änderung, den Prüfrhythmus mit Kennzahlen und Freigabeschwelle sowie die Versorgungssicherheit für zugekaufte Modelle, Rechenleistung und Werkzeuge vor. Für diese drei Punkte führt Cenedril keine Felder; passen Sie sie direkt im Editor an Ihre Freigabepraxis an. Erscheint über dem Editor der Kasten Die Grundlage dieser Richtlinie hat sich geändert, hat sich nach dem Erzeugen eine Kapitelweiche geändert, etwa die Route mit notifizierter Stelle. Erzeugen Sie dann neu oder ergänzen Sie den Absatz von Hand und schließen Sie den Kasten mit Bereits berücksichtigt.

Jährliche Überprüfung einrichten

Unter Jährliche Überprüfung der KI-Anbieterrichtlinie legen Sie mit Erinnerung setzen (jährlich) die wiederkehrende Erinnerung an. Die Empfängerliste ist mit der KI-beauftragten Person vorbelegt. Der Termin entsteht sofort, unabhängig vom Speichern der Seite.

Richtlinie speichern

Als Entwurf speichern sichert den Editorinhalt beider Sprachen, ohne etwas zu veröffentlichen. Speichern & Weiter veröffentlicht die Richtlinie, legt je Sprache mit Inhalt eine Dokumentversion an und führt zur Technischen Dokumentation. Sind beide Sprachen leer, weist die Seite den Klick mit einer Fehlermeldung ab. Genehmigt wird die Richtlinie anschließend im Dokumentationsbereich; das Abschlussmerkmal setzen Sie unter Richtlinien & Dokumente mit Abschließen.

Technische Dokumentation zusammenstellen

Systemkarte öffnen

Die Seite Technische Dokumentation zeigt je System mit Anbieterrolle eine aufklappbare Karte mit Systemname und Risikoklasse. Bei Hohes Risiko und bei den Ausnahmefällen nach Art. 6 Abs. 3 enthält die Karte das volle Anhang-IV-Dossier: die Blöcke Asset-Daten, Trainingsdaten, den Fragebogen, Nachweise (PDF-Upload) und den Editor Technische Dokumentation. Bei Begrenztes Risiko (Transparenz) und Minimales Risiko zeigt die Karte allein die drei Nachweise Design und Systemarchitektur, Verifizierung und Validierung und Nutzungsanweisungen. Die Karte Bevollmächtigter in der Union (Art. 22) über den Systemkarten dient nur der Ansicht; gepflegt wird die Benennung im Organisationsprofil.

Asset-Daten pflegen

Im Block Asset-Daten tragen Sie Version des Systems ein und prüfen die Modellfelder, etwa Modelltyp, Lernansatz, ML-Framework, Deployment-Modell, Modell-Version und Genauigkeit / Leistungskennzahlen. Diese Angaben gehören zum Asset selbst: Eine Änderung wird gespeichert, sobald Sie das Feld verlassen, unabhängig von der Fußzeile, und wirkt überall, wo das Asset gelesen wird.

Der Block „Asset-Daten“ speichert jede Änderung direkt am Asset, unabhängig von der Fußzeile der Seite.

Trainingsdaten ergänzen

Der Block Trainingsdaten listet die Datensätze, die im KI-Verzeichnis mit dem System verknüpft sind; verknüpft oder gelöst wird dort. Hier füllen Sie je Datensatz die Gruppen Herkunft und Umfang, Kennzeichnung, Verzerrungsprüfung, Datenqualität und Aufbewahrung und Beendigung. Auch diese Felder werden sofort am Datensatz gespeichert.

Fragebogen ausfüllen

Arbeiten Sie den Fragebogen in der Reihenfolge des Anhangs IV durch: System und Bereitstellung, Entwicklungsverfahren, Daten und Datengovernance, Prüfung und Leistung, Technische Betriebsannahmen, Auslegung und Nutzung der Ausgabe, Cybersicherheit, Protokollierung, Angewandte Normen und Wertschöpfungskette (Art. 25 Abs. 4). Wählen Sie unter Leistungskennzahlen (Anhang IV Nr. 4) zuerst die Kennzahlen; daraus entstehen die Zeilen für die Annahmeschwellen und die Genauigkeit nach Anwendungsfeld. Die Antworten des Fragebogens landen erst mit der Fußzeile im Datensatz.

Nachweise hochladen

Unter Nachweise (PDF-Upload) nimmt jede Anlage genau eine PDF-Datei bis 20 MB: Anlage A: Architektur- und Datenflussdiagramme, Anlage C: Testberichte und Benchmark-Ergebnisse und Anlage E: Gebrauchsanweisung (Art. 13). Für die Gebrauchsanweisung genügt alternativ der Link unter Oder Link zur Online-/Wiki-Version. Hochgeladene Dateien liegen sofort; der Link wird mit der Fußzeile gespeichert. Welche Angaben verlangt Artikel 13 Absatz 3? öffnet die Liste der Mindestangaben, die Ihre Gebrauchsanweisung enthalten muss.

Dokument generieren und speichern

Klicken Sie im Editor Technische Dokumentation auf Dokument generieren. Das Anhang-IV-Dokument entsteht aus den Angaben der Karte, dem KI-Verzeichnis, der Folgenabschätzung, den Risikoszenarien und dem Organisationsprofil; der Stand der Anlagen wird so beschrieben, wie er in diesem Moment ist. Speichern & Weiter legt je System mit erzeugtem Text die Aufzeichnung „Technische Dokumentation (KI)“ an, die unter Aufzeichnungen freigegeben wird, und führt zur Konformitätserklärung.

Konformitätsbewertungsverfahren wählen und Erklärung versenden

Verfahrensweiche setzen

Auf der Seite Konformitätserklärung erscheint je Hochrisiko-System in Anbieterrolle eine Karte. Wählen Sie unter Konformitätsbewertungsverfahren zwischen Interne Kontrolle (Anhang VI) und Bewertung durch eine notifizierte Stelle (Anhang VII); ist das System in der Einstufung ein Anhang-I-Produkt, steht zusätzlich Sektorales Produktverfahren (Anhang I) zur Wahl. Die Wahl bestimmt Abschnitt 7 der Erklärung. Sobald eine Erklärung versendet, abgelaufen oder unterzeichnet ist, ist die Weiche gesperrt.

Die Verfahrensweiche „Konformitätsbewertungsverfahren“ mit den Kartenknöpfen Anhang VI und Anhang VII; nach dem Versand ist sie gesperrt.

Interne Kontrolle prüfen

Bei Anhang VI öffnet sich der Block Interne Kontrolle (Anhang VI Nr. 3). Zwei abgeleitete Tabellen zeigen, welche Angaben nach Anhang IV erfasst und welche Anforderungen der Artikel 8 bis 15 in der technischen Dokumentation belegt sind. Schließen Sie offene Punkte in der Dokumentation und setzen Sie danach das Häkchen Die technische Dokumentation ist gegen die Anforderungen der Artikel 8 bis 15 geprüft; es speichert sofort. Bei Anhang VII füllen Sie im Block Notifizierte Stelle die Felder Name der Stelle, Kennnummer (vierstellig) und Bescheinigungs- oder Zertifikatsnummer aus.

Sprache wählen und Vorschau lesen

Wählen Sie über der Vorschau unter Sprache der Erklärung die Amtssprache. Darunter zeigt Cenedril die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V als Zertifikat-Vorschau; einen Editor gibt es hier nicht, weil Anhang V die Pflichtangaben und ihre Reihenfolge vorgibt. Lesen Sie die Vorschau einmal vollständig von oben nach unten. Eine Lücke im Organisationsprofil oder in der technischen Dokumentation bleibt im fertigen Rechtsdokument sichtbar.

Zur Unterschrift senden

Tragen Sie im Block Unterschrift die Felder Name, Funktion und E-Mail der zeichnungsberechtigten Person ein und klicken Sie auf Zur Unterschrift senden. Cenedril prüft die Pflichtangaben nach Anhang V, friert den Text ein und schickt der Person eine E-Mail mit einem persönlichen Signatur-Link; sie braucht keinen Cenedril-Zugang. Der Status im Block zeigt Versendet, Angesehen, Unterzeichnet, Abgelaufen oder Zurückgezogen; solange nicht unterzeichnet ist, stehen Erneut senden und Zurückziehen bereit.

Die Vorschau der Erklärung mit gesperrter Sprachauswahl und dem Block „Unterschrift“ im Status „Versendet“ mit „Erneut senden“ und „Zurückziehen“.

Nach der Unterschrift den Marktzugang erfassen

Mit der Unterschrift trägt die Karte das Abzeichen Erklärung unterzeichnet, und im Block Unterschrift erscheinen Nachweis ansehen, Als PDF speichern und Maschinenlesbare Version (JSON). Erst jetzt zeigt die Karte den Block Marktzugang: CE-Kennzeichnung und Registrierung mit Inverkehrbringen / Inbetriebnahme, CE-Kennzeichnung (Art. 48), den Vermarktungsländern, dem aus der Einstufung abgeleiteten Registrierungsfeld, der Barrierefreiheitsprüfung (Art. 16 Buchst. l) und der Anhang-VIII-Zusammenfassung mit Alles kopieren. Die Blöcke Unterlagen zehn Jahre bereithalten und Anbieterkennzeichnung (Art. 16 Buchst. b) stehen schon vor der Unterschrift bereit.

Nach der Unterschrift: der Block „Unterschrift“ mit „Nachweis ansehen“, „Als PDF speichern“ und „Maschinenlesbare Version (JSON)“; das Abzeichen „Erklärung unterzeichnet“ steht im Kartenkopf, der Block „Marktzugang“ folgt darunter.

Konformitätsseite speichern

Unter Konformitäts-Re-Check bei wesentlicher Änderung am Fuß der Seite richten Sie die wiederkehrende Erinnerung ein. Speichern & Weiter veröffentlicht die Angaben, legt je System die Aufzeichnung „Interne Kontrolle (KI)“ an, überträgt die Marktangaben in das KI-Verzeichnis und führt zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen. Wird das System später wesentlich geändert, gibt Erklärung überarbeiten die Weiche wieder frei; die unterzeichnete Version bleibt als Aufzeichnung erhalten.

Beobachtungsplan festlegen

Turnus und verantwortliche Person wählen

Die Seite Beobachtung nach dem Inverkehrbringen zeigt je Hochrisiko-System in Anbieterrolle eine Karte. Wählen Sie den Auswertungsturnus (Fortlaufend, Monatlich, Vierteljährlich, Halbjährlich oder Jährlich) und die Verantwortliche Person aus den Personen des Asset-Registers. Der Turnus richtet sich danach, wie schnell sich das System unbemerkt verschlechtern kann.

Datenquellen ankreuzen

Kreuzen Sie unter Datenquellen an, welche Kanäle tatsächlich ausgewertet werden, etwa Betriebs- und Leistungsprotokolle (Logs nach Art. 12), Fehler- und Vorfallmeldungen, Rückmeldungen der Betreiber oder Technische Modellüberwachung (Drift-Erkennung). Turnus und Datenquellen gehen in Kapitel 9 der technischen Dokumentation ein.

Auslösekriterium festlegen

Der Block Auslösekriterium bestimmt, ab welchem Beobachtungsergebnis eine Prüfung beginnt. Die Betriebsgrenzen (bedeutsame Leistungsveränderung) werden hier nur angezeigt; gepflegt werden sie im KI-Verzeichnis. Dazu kreuzen Sie die Ereignisse, die für sich genommen auslösen an: Auffälligkeit im Betrieb, Beinahe-Vorfall, Rückmeldung aus dem Einsatz, Beschwerde oder Anderes Ereignis, das Sie im Feld darunter benennen.

Das Auslösekriterium: Die Betriebsgrenzen aus dem KI-Verzeichnis werden nur angezeigt, die auslösenden Ereignisse kreuzen Sie hier an.

Bestehendes Überwachungssystem angeben

Ist das KI-System Teil eines Produkts mit eigener gesetzlicher Marktüberwachung oder unterliegt Ihre Organisation als Finanzinstitut einer bestehenden Aufsicht, setzen Sie unter Bestehendes Überwachungssystem das Häkchen Die Beobachtung wird in ein bestehendes gesetzliches Überwachungssystem integriert. und benennen das System im Feld darunter. Gemeint ist ein gesetzlich vorgegebenes System; ein internes Qualitätsmanagement oder ein Monitoring-Dashboard genügt dafür nicht.

Wiederkehrende Auswertung anlegen und abschließen

Unter Wiederkehrende Auswertung legen Sie den Termin an, sobald Turnus und verantwortliche Person feststehen; die Wiederholung übernimmt den Turnus, und die verantwortliche Person ist als Empfängerin vorbelegt, sofern ihr Personeneintrag mit einem Benutzerkonto verknüpft ist. Speichern & Weiter legt je System die Aufzeichnung „Beobachtungsplan (KI)“ an und führt zurück zur Übersicht. Die getaktete Auswertung selbst findet später im Werkzeug Beobachtung nach Inverkehrbringen auf der Übersicht statt.

Technische Dokumentation nachziehen

Dokument neu generieren

Öffnen Sie über die Fortschrittsleiste noch einmal die Seite Technische Dokumentation, klicken Sie im Editor auf Neu generieren und bestätigen Sie mit Ja, neu generieren. Erst jetzt nennen die Anlagen D und F die ausgestellte Erklärung und den festgelegten Beobachtungsplan. Speichern & Weiter legt die neue Version der Aufzeichnung an.

Ergebnis: Die KI-Anbieterrichtlinie liegt als Dokumentversion zur Genehmigung vor, je System stehen die Aufzeichnungen „Technische Dokumentation (KI)“, „Interne Kontrolle (KI)“ und „Beobachtungsplan (KI)“ in Cenedril, die EU-Konformitätserklärung ist zur Unterschrift versendet oder unterzeichnet, und die Übersicht zeigt in der Zeile Anbieterpflichten den Zählstand Konformitätserklärungen unterschrieben.

Häufige Fragen

Warum ist das Kapitel „Anbieterpflichten“ in der Übersicht ausgegraut?

Das Kapitel wird aktiv, sobald ein KI-System in eigener Anbieterrolle eingestuft ist (Anbieter oder Anbieter und Betreiber, unabhängig von der Risikoklasse) oder ein als Einführer geführtes System die Risikoklasse hoch trägt. Solange das auf kein System zutrifft, zeigt die Zeile den Hinweis „Nicht erforderlich“. Die Rolle entsteht auf der Seite „Rollen und Systemrisiko“ der Einstufung.

Warum bricht „Zur Unterschrift senden“ mit einer Fehlermeldung ab?

Vor dem Versand prüft Cenedril die Pflichtangaben nach Anhang V. Am häufigsten fehlt die Antwort unter „Angewandte Normen (Anhang IV Nr. 7)“ im Fragebogen der technischen Dokumentation; „Keine harmonisierte Norm und keine gemeinsame Spezifikation angewandt“ zählt dort als Antwort. Bei der Anhang-VII-Route müssen zusätzlich Name, vierstellige Kennnummer und Bescheinigungs- oder Zertifikatsnummer der notifizierten Stelle eingetragen sein. Die Meldung nennt, was fehlt.

Kann ich die Konformitätserklärung nach der Unterschrift noch ändern?

Der unterzeichnete Text steht fest. Wird das System wesentlich geändert, geben Sie die Erklärung über „Erklärung überarbeiten“ wieder frei; danach lassen sich Verfahrensweiche und Angaben erneut bearbeiten, und Sie stellen eine neue Erklärung aus. Die unterzeichnete Version bleibt als Aufzeichnung mit Unterschrift, Hash und Prüfpfad erhalten.

Warum steht in der technischen Dokumentation, dass Konformitätserklärung und Beobachtungsplan noch offen sind?

Das Anhang-IV-Dokument beschreibt den Stand der Anlagen zum Zeitpunkt des Erzeugens. Konformitätserklärung und Beobachtungsplan entstehen erst auf den beiden Seiten nach der technischen Dokumentation. Öffnen Sie die Seite danach noch einmal, klicken Sie auf „Neu generieren“ und speichern Sie erneut; dann nennen die Anlagen D und F den tatsächlichen Stand.

Was sieht ein Anbietersystem unterhalb der Hochrisiko-Schwelle in diesem Kapitel?

Auf der Seite „Technische Dokumentation“ erhält ein System mit begrenztem oder minimalem Risiko allein die Nachweisfläche mit den drei Nachweisen „Design und Systemarchitektur“, „Verifizierung und Validierung“ und „Nutzungsanweisungen“ nach ISO/IEC 42001. Fragebogen, Konformitätserklärung und Beobachtungsplan gelten für Hochrisiko-Systeme und die Ausnahmefälle nach Art. 6 Abs. 3; der Beobachtungsplan allein für Hochrisiko-Systeme.