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Hinweisgeberschutz · Umsetzung und Datenschutz

Umsetzung und Datenschutz

Aktualisiert am 3 Min. In Cenedril öffnen

Ziel Die Arbeitspakete außerhalb des Systems als Aufgaben vergeben und abhaken, die Verarbeitungstätigkeit des Meldekanals mit dem Datenschutzmanagement verknüpfen, die jährliche Überprüfung als Erinnerung einrichten und im Rechtsregister prüfen, welche Pflichten die Einrichtung erfüllt.

Im letzten Schritt der Einrichtung, Freischaltung und Umsetzung, halten Sie fest, was außerhalb von Cenedril zu tun bleibt, und verknüpfen die Meldestelle mit dem Datenschutzmanagement. Die Karte Umsetzung bündelt die Arbeitspakete, die Karte Datenschutz der Meldestelle führt die Verarbeitungstätigkeit des Meldekanals ins Verzeichnis, und die Jährliche Überprüfung erinnert an die Wiederholung.

Umsetzung abarbeiten

Arbeitspakete vergeben

Öffnen Sie in der Übersicht der Einrichtung den Schritt Freischaltung und Umsetzung. Die Karte Umsetzung listet je Arbeitspaket einen Block mit Nummer, Name, Zahl der Teilschritte und Stand. Wählen Sie die Für die Umsetzung verantwortliche Person und die Priorität und klicken Sie auf Aufgabe für dieses Arbeitspaket erstellen. Die Aufgabe erscheint im Aufgabenbereich der Person mit den Teilschritten als Prüfliste.

Die Arbeitspakete der Umsetzung mit Punktreihe und Stand; jedes Paket trägt seine Aufgabe mit verantwortlicher Person, Datum und Priorität.

Teilschritte abhaken

Klappen Sie ein Arbeitspaket auf. Jeder Teilschritt steht als Karte mit Haken und einer ausklappbaren Umsetzungshilfe: Normbezug, wie es umgesetzt wird, Teilaufgaben, wo und wann, Auslöser und Häufigkeit. Haken Sie erledigte Teilschritte hier oder in der Aufgabe ab; der Stand kommt aus dem Aufgaben-Werkzeug. Die Übersicht der Einrichtung nennt in der Zeile Freischaltung und Umsetzung, wie viele Pakete erledigt sind.

Datenschutz der Meldestelle

Mit dem Datenschutzmanagement verknüpfen

In der Karte Datenschutz der Meldestelle klicken Sie auf Mit dem Datenschutzmanagement verknüpfen und wählen, wo Sie das Verzeichnis führen: im Datenschutz-Assistenten von Cenedril oder in einem externen System. Mit dem Assistenten merkt Cenedril die Tätigkeit im Verzeichnis vor; Anfrage senden bittet die verantwortliche Person aus dem Datenschutz-Assistenten, sie aufzunehmen.

Die verknüpfte Meldestelle: die Verarbeitungstätigkeit mit ihrem Stand, die verantwortliche Person, die Folgenabschätzung, die zugeteilten Maßnahmen und die Maßnahmen, die das Modul selbst mitbringt.

Tätigkeit im Verzeichnis aufnehmen

Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Datenschutz-Assistenten steht ein Hinweis, dass die Meldestelle um die Aufnahme der Tätigkeit bittet. Tätigkeit anlegen übernimmt den Vorschlag, Mit bestehender Tätigkeit verknüpfen gleicht eine vorhandene Tätigkeit Feld für Feld ab. Die Tätigkeit trägt danach das Abzeichen der Meldestelle, und die Karte in Schritt 5 zeigt ihren Stand mit Im Verzeichnis öffnen.

Die Verarbeitungstätigkeit des Meldekanals im Verzeichnis des Datenschutz-Assistenten.

Folgenabschätzung und Maßnahmen ergänzen

Die Karte nennt, ob eine Folgenabschätzung begonnen ist, und in der Zeile Zugeteilte Maßnahmen die Maßnahmen aus dem Datenschutz-Assistenten; Zur Folgenabschätzung und Zu den Maßnahmen führen dorthin. Unter Maßnahmen des Moduls stehen die Schutzmaßnahmen, die der Bereich selbst umsetzt, etwa der Zugriff allein für die Meldestelle, die Protokollierung jedes Zugriffs und die Löschung nach der Frist.

Jährliche Überprüfung

Erinnerung einrichten

In der Karte Jährliche Überprüfung wählen Sie Datum, Uhrzeit und Empfänger und klicken auf Erinnerung setzen (jährlich). Die Erinnerung kommt jedes Jahr und führt zurück in diesen Schritt, damit die Meldestelle ihre Einrichtung und ihre Maßnahmen prüft.

Rechtsregister prüfen

Register öffnen

Unter den fünf Schritten der Übersicht steht die Zeile Rechtsregister; Rechtsregister öffnen führt dorthin. Das Register führt die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Richtlinie (EU) 2019/1937. Das Hinweisgeberschutzgesetz erscheint, wenn die Meldestelle nach deutschem Recht arbeitet, für jedes andere Land führt das Register die Richtlinie. Je Vorschrift nennt es den Adressaten, etwa Beschäftigungsgeber, Meldestelle oder Hinweisgebende Person, die Erfüllungsorte und den Stand.

Stand lesen

Ein Erfüllungsort ist eine Stelle der Einrichtung: Richtlinie zum Hinweisgeberschutz, Verfahrensordnung der Meldestelle, Anwendbarkeit, Meldestelle, Meldekanäle, Vorgangsbearbeitung und Datenschutz. Eine Pflicht ist Abgedeckt, sobald jeder ihrer Orte erbracht ist. Ein Klick auf die Zeile zeigt, wie Cenedril die Pflicht abdeckt, und je Ort, wann er als erbracht gilt, mit Zum Schritt. Vorschriften, die allein Staat und Behörden binden, stehen auf Nur für Behörden.

Lücken schließen

Nach Erfüllungsort zeigt je Ort die Vorschriften, die er trägt. Die Lückenanalyse listet offene Pflichten mit dem fehlenden Ort. Ein Klick auf den Ort führt zum Schritt, der ihn erbringt.

Ergebnis: Die Übersicht der Einrichtung zeigt in der Zeile Freischaltung und Umsetzung alle Arbeitspakete als erledigt, die Meldestelle ist mit ihrer Tätigkeit im Verzeichnis verknüpft, die jährliche Überprüfung ist als Erinnerung eingerichtet, und das Rechtsregister zeigt, welche Pflichten die Einrichtung erfüllt.

Häufige Fragen

Welche Arbeitspakete gehören zur Umsetzung?

Was außerhalb von Cenedril zu tun bleibt, damit der Meldekanal wirklich erreichbar ist: den Meldekanal bekannt machen, die Information über das interne Meldeverfahren und über die externen Meldestellen bereitstellen, die Mitbestimmung klären und, wenn Sie die mündliche Form anbieten, den Telefonkanal betriebsbereit machen. Welche Pakete erscheinen, folgt Ihren Angaben aus den Schritten davor.

Warum gehört die Meldestelle ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?

Die Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten, auch besondere Kategorien. Dafür sind angemessene Maßnahmen vorzusehen (§ 10 Satz 3 HinSchG), und die Verarbeitung gehört ins Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO. Die Karte „Datenschutz der Meldestelle“ schlägt die Tätigkeit mit ihren Angaben vor und hält die Verknüpfung fest.

Wir führen das Verzeichnis in einem anderen System. Geht das?

Ja. Beim Verknüpfen wählen Sie das externe System; die Karte hält fest, wann und von wem das entschieden wurde. Die Angaben der Tätigkeit pflegen Sie dann dort.

Was zeigt das Rechtsregister des Hinweisgeberschutzes?

Die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Richtlinie (EU) 2019/1937, je Vorschrift mit dem Adressaten und den Stellen der Einrichtung, die sie erfüllen. Der Stand folgt der Einrichtung. Das Hinweisgeberschutzgesetz erscheint, wenn die Meldestelle nach deutschem Recht arbeitet.