Die interne Meldestelle richten Sie unter Assistenten → Hinweisgeberschutz über die Schaltfläche Einrichtung ein. Die ersten beiden der fünf Schritte legen das Fundament: Anwendbarkeit stellt fest, ob Ihre Organisation eine Meldestelle braucht, Betriebsmodell und Meldestelle hält fest, wer sie betreibt, und benennt die Personen mit ihren Prüfungen und dem Fachkundenachweis. Jeder Schritt speichert mit Speichern & Weiter direkt und lässt sich jederzeit fortschreiben.
Einrichtung öffnen
Hinweisgeberschutz öffnen
Öffnen Sie in der Seitenleiste Assistenten und klicken Sie auf die Kachel Hinweisgeberschutz. Der Bereich liegt bei den Assistenten, weil er besonders gesichert ist: Meldungen sieht nur die benannte Meldestelle.
Einrichtung starten
Die Kachel führt auf die Seite Hinweisgeberschutz. Solange die Einrichtung nicht abgeschlossen ist, zeigt sie die Karte Die Einrichtung der Meldestelle ist noch nicht abgeschlossen mit der Zahl der erledigten Schritte. Klicken Sie auf Einrichtung fortsetzen oder oben rechts auf Einrichtung.
Die Übersicht Einrichtung der internen Meldestelle listet die fünf Schritte Anwendbarkeit, Betriebsmodell und Meldestelle, Kanäle, Dokumente und Freischaltung und Umsetzung. Ein grünes Häkchen steht für einen erledigten Schritt, ein Kreis mit dem erledigten Anteil in Prozent für einen offenen. Unter dem Titel steht der Stand des Schritts in einem Satz, der Stift rechts öffnet den Schritt. Unter den Schritten führt die Zeile Rechtsregister zu den Pflichten aus Gesetz und Richtlinie.
Anwendbarkeit feststellen
Organisationsprofil prüfen
Der erste Schritt beginnt mit der Karte Organisationsprofil: Rechtsform, Branche und die Frage, ob Ihre Organisation Teil eines Konzerns ist. Diese Angaben teilt die Einrichtung mit den übrigen Assistenten; was Sie hier ändern, gilt dort ebenso. Die Branche steuert später, welche Meldegegenstände das Meldeformular vorschlägt.
Land der Meldestelle wählen
Unter Land der Meldestelle wählen Sie das Land, dessen Umsetzungsgesetz der Richtlinie (EU) 2019/1937 gilt. Vorgabe ist das Sitzland Ihrer Organisation. Darunter stehen Umsetzungsgesetz, In Kraft seit, Schwelle für die Pflicht, die Zentrale externe Meldestelle mit dem Verweis Zur Stelle und die Aufbewahrung der Vorgänge nach dem Recht des Landes.
Beschäftigungsgeber und Geltung festlegen
Unter Beschäftigungsgeber wählen Sie Privater Beschäftigungsgeber oder eine öffentliche Stelle (Bund, Land, Gemeinde oder Gemeindeverband, Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts). Die Frage Für wen gilt diese Meldestelle? beantworten Sie mit Nur für diesen Beschäftigungsgeber oder Gemeinsame Meldestelle für mehrere Beschäftigungsgeber; im zweiten Fall nennen Sie die erfassten Beschäftigungsgeber mit ihrer Beschäftigtenzahl.
Sonderfälle und Rechtsakte prüfen
Die Karten Sonderfälle ohne Schwelle und Rechtsakte des Anhangs der Richtlinie betreffen fast nur den Finanzsektor, die Luftfahrt, die Seeschifffahrt und die Offshore-Förderung. Jede Zeile sagt, wer gemeint ist und wer nicht. Trifft nichts zu, lassen Sie beide Karten frei.
Beschäftigte zählen
Tragen Sie unter Beschäftigte die Kopfzahl je Gruppe zum Stichtag ein; Teilzeit zählt voll. Nennt das Organisationsprofil schon eine Zahl, übernimmt In die Zeile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernehmen sie als Vorschlag. Die Summe rechnet mit.
Ergebnis prüfen und speichern
Die Karte Ergebnis zeigt Pflicht besteht oder Keine Pflicht mit Grund und Fundstelle, dazu die Größenklasse. Klicken Sie auf Speichern & Weiter. Das Ergebnis steht mit Datum, Grund und Fundstelle in der Verfahrensordnung.
Betriebsmodell und Meldestelle festhalten
Betriebsmodell wählen
Unter Betriebsmodell wählen Sie, wer die Meldestelle betreibt: Eine beschäftigte Person, Eine Arbeitseinheit aus mindestens zwei Personen oder Ein beauftragter Dritter, etwa eine Kanzlei. Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten können zusätzlich eine gemeinsame Meldestelle mit anderen Beschäftigungsgebern wählen. Beim Dritten tragen Sie Bezeichnung, Anschrift, Telefon und den Link zur vertraglichen Beauftragung ein.
Personen benennen
Die Karte Besetzung zeigt oben rechts, ob die Besetzung zum Modell passt, und darunter drei Listen: Zuständige Personen nehmen Meldungen entgegen und führen die Folgemaßnahmen, die Vertretung tritt an ihre Stelle und trägt den vollen Zugang, Unterstützende Personen helfen in einzelnen Vorgängen und sehen nur die Vorgänge, für die die Meldestelle ihnen Zugang gewährt. Klicken Sie auf Zuständige Person benennen, Vertretung benennen oder Unterstützende Person benennen.
Im Fenster wählen Sie den Nutzer und bestätigen die Prüfung auf Interessenkonflikte mit einem Vermerk. Für die zuständige Person und die Vertretung tragen Sie dazu Befugnis erteilt am und Bestellt am ein und bestätigen die unabhängige Stellung und die Fachkunde. Für eine unterstützende Person wählen Sie die Funktion, in der sie die Meldestelle unterstützt, etwa Rechtsberatung oder Fachliche Prüfung; die Funktion begründet, warum sie die Identität der hinweisgebenden Person erfährt. Benennen legt den Eintrag an.
Fachkundenachweis hinterlegen
In der Zeile jeder zuständigen Person und der Vertretung steht Fachkundenachweis mit dem Stand Nachgewiesen, Nachweis fehlt oder Rechtsstand geändert. Nachweis hinterlegen öffnet das Fenster Fachkundenachweis mit der Angabe Maßgeblicher Rechtsstand, der Liste Bisherige Nachweise und dem Bereich Neuer Nachweis: Art des Nachweises, Datum des Nachweises, Bezeichnung, ein freiwilliger Link zum Nachweis und ein Vermerk. Im Qualifikationsregister bearbeiten führt zum Eintrag der Person im Asset-Register, wo der Nachweis mit ihr bleibt.
Schritt abschließen
Klicken Sie auf Speichern & Weiter. Die Übersicht nennt in der Zeile Betriebsmodell und Meldestelle das Modell und die benannten Personen mit ihren Rollen.
Ergebnis: Die Übersicht der Einrichtung zeigt Anwendbarkeit mit dem festgestellten Ergebnis und Betriebsmodell und Meldestelle mit Besetzung passt und den Namen der zuständigen Person, der Vertretung und der unterstützenden Personen. Nach 24 Stunden sind die Benennungen wirksam, und die Meldestelle sieht auf der Seite Hinweisgeberschutz die Vorgänge.