In Cenedril sehen allein die benannten Personen der Meldestelle Meldungen und Vorgänge; kein Rollenschlüssel öffnet den Bereich, auch die Inhaberrolle und die Administration nicht. Für einzelne Vorgänge zieht die Meldestelle unterstützende Personen befristet hinzu. Fällt die Meldestelle aus, lösen Inhaber oder Administration unter Team → Zugriffskontrolle einen Notzugang aus, der nach 24 Stunden wirkt und vollständig protokolliert wird.
Überblick in der Zugriffskontrolle
Karte Hinweisgeberschutz öffnen
Öffnen Sie Team und wechseln Sie auf den Reiter Zugriffskontrolle. Die Karte Hinweisgeberschutz steht dort in jeder Abo-Stufe. Unter Meldestelle stehen die benannten Personen mit Zugang zu Meldungen, mit Rolle und Beginn; Zur Benennung führt in Schritt 2 der Einrichtung. Unter Notzugänge steht jede Auslösung dauerhaft mit Anlass, Fachkunde, Zeitpunkt und Zustand (Wartet, Aktiv, Widerrufen, Abgelaufen); die Zahl daneben nennt die offenen.
Sicht außerhalb der Meldestelle kennen
Wer nicht zur Meldestelle gehört, sieht unter Assistenten → Hinweisgeberschutz die Karten Meldestelle mit den benannten Personen und Meldung abgeben mit dem Zustand des Portals, der anonymen Abgabe, der Rufnummer mit Sprechzeiten und der Zusammenkunft. Ein Hinweis sagt, dass Vorgänge allein die Meldestelle sieht; Inhaber und Administration lesen dort zusätzlich den Weg zum Notzugang. Die Einrichtung ist für sie gesperrt, sobald die Meldestelle besetzt ist, und zeigt Die Meldestelle ist besetzt mit den Namen und Zum Notzugang in der Zugriffskontrolle.
Notzugang auslösen
Anlass festhalten
Klicken Sie in der Karte Hinweisgeberschutz auf Notzugang auslösen. Im Fenster wählen Sie den Anlassgrund: Ausfall der Meldestelle, Unbesetzte Benennung oder Untätigkeit bei laufender gesetzlicher Frist. Tragen Sie die Begründung und den Vermerk zur Fachkunde ein; beides bleibt im Protokoll. Das Fenster nennt die Folgen, bevor Sie mit Auslösen bestätigen.
Notzugang verlängern oder beenden
Solange der Notzugang wartet oder aktiv ist, steht er mit wirksam ab … oder bis … in der Liste. Verlängern verlangt einen neuen Grund und 1 bis 30 Tage, benachrichtigt die Meldestelle erneut und wirkt ebenfalls nach 24 Stunden. Widerrufen beendet den Notzugang sofort; laufende Vorgänge gehen an eine Person der Meldestelle.
Eine Person für einen Vorgang hinzuziehen
Zugang im Vorgang gewähren
Öffnen Sie als Person der Meldestelle den Vorgang. Die Karte Zuständigkeit und Zugang nennt die Zuständige Person, Ihr Zugang und unter Gewährter Zugang alle Personen außerhalb der Meldestelle mit Zugang zu diesem Vorgang. Klicken Sie auf Zugang gewähren, wählen Sie eine Person der Unterstützungsliste, tragen Sie Grund und Ende ein und bestätigen Sie mit Gewähren.
Sicht der hinzugezogenen Person
Die hinzugezogene Person sieht auf der Seite Hinweisgeberschutz allein die gewährten Vorgänge und den Hinweis Sie sehen allein die Vorgänge, für die Ihnen die Meldestelle Zugang gewährt hat, längstens bis …. Solange die Wartezeit läuft, nennt die Seite, wann der Zugang wirksam wird und wann er endet.
Ergebnis: Die Meldestelle arbeitet allein in ihren Vorgängen, zieht Personen gezielt und befristet hinzu, und jeder Zugriff außerhalb der Benennung ist begründet, angekündigt und im Protokoll nachvollziehbar.