Die Meldestelle bearbeitet jede Meldung auf der Seite des Vorgangs, die den Ablauf in sechs Phasen führt: Eingang, Zuständigkeit, Prüfung der Meldung, Folgemaßnahmen, Umsetzung und Abschluss. Diese Anleitung deckt die ersten drei Phasen ab: den Eingang fristgerecht bestätigen, die Angaben auf Relevanz prüfen, die Zuständigkeit festlegen sowie Anwendungsbereich und Stichhaltigkeit feststellen. Über den Verlauf bleibt die Meldestelle in jeder Phase mit der hinweisgebenden Person in Kontakt.
Vorgänge im Blick behalten
Vorgangsliste öffnen
Öffnen Sie Assistenten → Hinweisgeberschutz. Als Person der Meldestelle sehen Sie oben den Zustand des Portals, darunter die Kennzahlen Vorgänge gesamt, Offen, Wartet auf Antwort, Bestätigung überfällig und Rückmeldung überfällig und die Liste der Vorgänge mit Kanal, Gegenstand, Eingang, Stand der Eingangsbestätigung, Rückmeldefrist und zuständiger Person. Der Filter grenzt nach Zustand, Zuständige Person und Überfälligkeit ein.
Vorgang öffnen
Klicken Sie in einer Zeile auf Vorgang öffnen. Der Kopf des Vorgangs nennt Kennung, Kanal, Eingang und Zustand, darunter die laufende Frist mit einer Uhr: zuerst die Eingangsbestätigung, nach der Bestätigung die Rückmeldung. Die Zeile darunter nennt die zuständige Person und die nächste Erinnerung. Unter dem Kopf steht die Phasenleiste; jede Phase öffnet sich per Klick und sagt oben, was in ihr noch offen ist.
Eingang bestätigen
Eingangsbestätigung senden
In der Phase Eingang steht die Karte Eingangsbestätigung mit der Frist. Klicken Sie auf Eingang bestätigen. Das Fenster schlägt einen Text vor, den Sie anpassen können; Bestätigung senden schickt ihn als Nachricht an die hinweisgebende Person. Mit der Bestätigung beginnt die Frist der Rückmeldung.
Angaben auf Relevanz prüfen
Die Karte Meldung zeigt den Meldetext, die Gegenstände, ob die Information im beruflichen Zusammenhang erlangt wurde, die Adresse für Benachrichtigungen und die Sprache der Person. Prüfen Sie jede Angabe auf ihren Bezug zum gemeldeten Sachverhalt. Ist alles relevant, klicken Sie auf Geprüft, nichts zu schwärzen; die Karte trägt danach Relevanz geprüft. Enthält der Text eine Angabe ohne Bezug, etwa einen beiläufig genannten Namen, klicken Sie auf Angabe schwärzen, markieren die Stelle, wählen den Grund und bestätigen. Dasselbe gilt für jede Nachricht der Person im Verlauf.
Genannte Personen aufnehmen
In der Karte Genannte Personen nehmen Sie mit Person hinzufügen jede Person auf, die Gegenstand der Meldung ist, in ihr genannt wird, die hinweisgebende Person unterstützt hat oder mit ihr verbunden ist. Namen aus dieser Liste verlassen die Meldestelle nicht. Verweist ein Eintrag auf das Konto einer benannten Person, meldet die Karte einen möglichen Interessenkonflikt.
Zuständigkeit festlegen
Zuständige Person zuweisen
Öffnen Sie die Phase Zuständigkeit. In der Karte Zuständigkeit und Zugang klicken Sie auf Zuweisen oder Neu zuweisen und wählen eine Person der Meldestelle. Sie trägt den Vorgang bis zum Abschluss. Wie Sie eine unterstützende Person befristet hinzuziehen, beschreibt die Anleitung zum Zugriff.
Meldung prüfen
Anwendungsbereich feststellen
Öffnen Sie die Phase Prüfung der Meldung. Die Karte Prüfung der Meldung führt zwei Schritte: 1. Anwendungsbereich und 2. Stichhaltigkeit. Klicken Sie auf Anwendungsbereich prüfen. Im Fenster halten Sie die Art der Information und des Verstoßes fest, den beruflichen Bezug und die Gegenstände; vorbelegt ist, was die hinweisgebende Person gewählt hat. Zu manchen Gegenständen stellt das Gesetz eine Zusatzfrage, zu anderen kennt es vorrangige Meldeverfahren. Unter Geschützte Geheimnisse vermerken Sie Geschäftsgeheimnisse oder Verschwiegenheitspflichten. Als Ergebnis wählen Sie Im Anwendungsbereich oder Außerhalb des Anwendungsbereichs mit Ausschlussgrund oder Begründung.
Stichhaltigkeit feststellen
Liegt die Meldung im Anwendungsbereich, wird Stichhaltigkeit prüfen frei. Stichhaltig ist eine Meldung, wenn sie konkret ist (wer, was, wann, wo), in sich schlüssig, und Anhaltspunkte bietet, denen sich nachgehen lässt. Halten Sie Stichhaltig oder Nicht stichhaltig mit Begründung fest. Beide Schritte zeigen danach, wann und von wem sie festgehalten wurden, und lassen sich mit Erneut prüfen fortschreiben.
Mit der hinweisgebenden Person in Kontakt bleiben
Nachricht oder Rückfrage senden
Unter jeder Phase steht der Bereich Kontakt mit der hinweisgebenden Person mit dem Verlauf; die Schaltfläche am unteren Bildrand springt dorthin. Wählen Sie unter Art eine Nachricht, eine Rückfrage oder einen internen Vermerk, schreiben Sie den Text, legen Sie bei Bedarf Anhänge bei und klicken Sie auf Senden. Die Person liest die Nachricht im Portal; hat sie eine E-Mail-Adresse hinterlegt, erhält sie eine E-Mail ohne Inhalt, dass eine Nachricht vorliegt. Eine Rückfrage setzt den Zustand auf Wartet auf Antwort.
Ergebnis: Der Eingang ist bestätigt, die Angaben sind auf Relevanz geprüft, eine zuständige Person trägt den Vorgang, und Anwendungsbereich und Stichhaltigkeit sind mit Begründung festgehalten. Die Phase Folgemaßnahmen ist frei; wie es dort weitergeht, beschreibt die nächste Anleitung. Jeder Schritt steht im Protokoll am Ende der Seite.