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Öffentliche Portale · Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber-Portal

Aktualisiert am 4 Min. In Cenedril öffnen

Ziel Wissen, was eine hinweisgebende Person im Portal sieht und tut, damit die Meldestelle ihre Fragen beantworten und ihr den Weg erklären kann.

Hinweisgebende Personen erreichen die interne Meldestelle über die Portaladresse Ihrer Organisation, ohne Konto. Sie geben eine Meldung ab, erhalten einmalig Vorgangskennung und Zugangscode und öffnen damit später ihren Vorgang, lesen die Nachrichten der Meldestelle und antworten. Diese Anleitung zeigt der Meldestelle, was ihr Gegenüber sieht; die Person selbst braucht kein Handbuch, das Portal erklärt sich.

Meldung abgeben

Portal öffnen

Die Portaladresse steht in Schritt 5 der Einrichtung, auf der Seite Hinweisgeberschutz und unter Meldewege. Das Portal zeigt oben Logo oder Namen der Organisation und die Überschrift Meldung abgeben mit dem Satz, dass die Meldung vertraulich und auf Wunsch anonym ist und die Meldestelle den Eingang fristgerecht bestätigt. Der Verweis Unsere Richtlinie zum Hinweisgeberschutz öffnet die unterzeichnete Richtlinie.

Der Einstieg des Portals mit Logo, dem Versprechen der Vertraulichkeit und dem Weg zur Richtlinie.

Szenario wählen

Unter Was ist passiert? wählt die Person eines oder mehrere Szenarien in Alltagssprache, etwa Sicherheitsvorschriften werden umgangen oder Abrechnungen oder Zahlen stimmen nicht, jeweils mit einem Beispiel. Daraus leitet Cenedril die rechtlichen Gegenstände ab; die Person kann den Gegenstand zusätzlich unter Um welchen Rechtsgegenstand geht es? (freiwillig) suchen. Eine fehlende oder unzutreffende Auswahl hält die Meldung nicht auf.

Die Szenarien in Alltagssprache mit je einem Beispiel; die Person muss den Rechtsgegenstand nicht kennen.

Meldung schreiben

Unter Ihre Meldung beschreibt die Person, was geschehen ist, wann, wo und wer beteiligt war, und woher sie davon weiß. Der Hinweis darunter bittet, nur nötige Angaben zu machen. Unter Weitere Meldewege nennt das Portal die Rufnummer mit Sprechzeiten und die persönliche Zusammenkunft, soweit Sie sie anbieten.

Die weiteren Meldewege: Rufnummer mit Sprechzeiten und die persönliche Zusammenkunft auf Ersuchen.

Anonym bleiben oder Adresse angeben

Ein Namensfeld gibt es nicht. Die E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen ist freiwillig, wenn die Organisation anonyme Meldungen annimmt. Der Satz darunter erklärt die Folge: Ohne Adresse bleibt die Person anonym, und der Verlauf im Portal ist ihr einziger Rückweg; mit Adresse erhält sie Benachrichtigungen ohne Inhalt, und die Meldestelle sieht die Adresse.

Das Formular fragt nach keinem Namen; die E-Mail-Adresse ist freiwillig, und der Satz darunter nennt die Folge.

Datenschutzinformation bestätigen und absenden

Die aufklappbare Datenschutzinformation nennt die verantwortliche Stelle, den Zweck, die Rechtsgrundlage, die Empfänger, die Speicherdauer und die Rechte der Person. Mit Ich habe die Datenschutzinformation zur Kenntnis genommen. wird Meldung absenden frei.

Die Datenschutzinformation zum Zeitpunkt der Erhebung, aufgeklappt über dem Absenden.

Zugangsdaten und Wiedereinstieg

Zugangsdaten sichern

Nach dem Absenden zeigt das Portal Ihre Meldung ist eingegangen mit Vorgangskennung und Zugangscode und den Fristen für Eingangsbestätigung und Rückmeldung. Beide Angaben werden nur einmal angezeigt; die Person notiert sie oder kopiert sie mit In die Zwischenablage kopieren. Zum Vorgang öffnet den Vorgang direkt.

Die einmalige Anzeige der Zugangsdaten nach dem Absenden, mit den beiden Fristen der Meldestelle.

Vorgang später wieder öffnen

Unter dem Formular führt Mit Kennung und Zugangscode öffnen zum Wiedereinstieg. Die Person gibt Vorgangskennung und Zugangscode ein und klickt auf Vorgang öffnen. Nach mehreren Fehlversuchen sperrt das Portal den Zugang vorübergehend.

Der Wiedereinstieg mit Vorgangskennung und Zugangscode, ohne Konto.

Im Vorgang

Stand und Verlauf lesen

Der geöffnete Vorgang zeigt oben den Stand: Zustand, Eingang und die Fristen der Eingangsbestätigung und der Rückmeldung, nach der Bestätigung mit ihrem Datum. Eingangsnachweis herunterladen liefert einen Nachweis über den Eingang als PDF. Darunter steht der Verlauf mit den Nachrichten der Meldestelle, den Rückmeldungen und automatischen Hinweisen; geschwärzte Stellen tragen die Marke Angabe geschwärzt.

Der Vorgang aus Sicht der hinweisgebenden Person: Zustand, Fristen und der Eingangsnachweis zum Herunterladen.

Antworten, Belege nachreichen, Ersuchen beantworten

Unter Nachricht an die Meldestelle antwortet die Person auf Rückfragen und legt bei Bedarf Belege bei; die Meldestelle sieht die Nachricht ohne Namen. Bittet die Meldestelle um eine Einwilligung zur Weitergabe, steht über dem Verlauf das Ersuchen, das die Person erteilt oder ablehnt. Bei einer mündlichen Meldung steht dort das Protokoll zur Prüfung, das sie bestätigt oder zu dem sie eine Berichtigung erbittet, und bietet die Organisation Zusammenkünfte an, kann sie hier um ein Treffen ersuchen.

Richtlinie lesen

Über Unsere Richtlinie zum Hinweisgeberschutz liest die Person die unterzeichnete Richtlinie mit dem Siegel der Unterschrift, in Deutsch oder Englisch.

Die unterzeichnete Richtlinie im Portal, wählbar in Deutsch und Englisch.

Ergebnis: Die Meldestelle kennt jeden Schritt ihres Gegenübers: vom Einstieg über das Formular ohne Namen und die einmaligen Zugangsdaten bis zum Verlauf, in dem die Person Nachrichten liest, antwortet und Protokolle prüft. Ist der Kanal abgeschaltet, zeigt das Portal statt des Formulars den Hinweis, dass derzeit keine neuen Meldungen angenommen werden; laufende Vorgänge bleiben über den Wiedereinstieg erreichbar.

Häufige Fragen

Braucht die hinweisgebende Person ein Konto?

Nein. Das Portal ist unter der Portaladresse ohne Konto erreichbar. Nach dem Absenden erhält die Person eine Vorgangskennung und einen Zugangscode, mit denen sie ihren Vorgang später wieder öffnet.

Was passiert, wenn die Person ihren Zugangscode verliert?

Der Code wird nur einmal angezeigt und lässt sich im Portal nicht wiederherstellen. Die Person kann eine neue Meldung abgeben und darin auf die frühere verweisen. Wurde die Meldung mündlich aufgenommen, erzeugt die Meldestelle auf der Vorgangsseite neue Zugangsdaten.

Ist eine Meldung über das Portal wirklich anonym?

Wenn die Organisation anonyme Meldungen annimmt, fragt das Formular nach keinem Namen, und die E-Mail-Adresse ist freiwillig. Ohne E-Mail-Adresse ist der Verlauf im Portal der einzige Rückweg; mit Adresse erhält die Person Benachrichtigungen ohne Inhalt, und die Meldestelle sieht die Adresse. Das Portal empfiehlt, ein privates Browserfenster zu nutzen.

Kann die Person Belege nachreichen?

Ja. Im geöffneten Vorgang legt sie einer Nachricht an die Meldestelle Dateien bei. Das Formular weist darauf hin, dass Dateien Merkmale wie den eigenen Namen enthalten können.