DSB (Datenschutzbeauftragter) ist die Person, die innerhalb einer Organisation die Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften überwacht. Bestimmte Organisationen sind gesetzlich verpflichtet, einen DSB zu benennen (DSGVO Art. 37).
Der DSB berät die Geschäftsführung und die Fachabteilungen, führt Datenschutz-Folgenabschätzungen durch, ist Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden und überwacht die Sensibilisierung der Beschäftigten. Der DSB darf keinen Interessenkonflikt haben — IT-Leitung oder Geschäftsführung sind daher als DSB ungeeignet. In der Praxis arbeiten DSB und Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) eng zusammen, da sich Datenschutz und Informationssicherheit in vielen Maßnahmen überschneiden.