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Glossar

Zweckbindung

Aktualisiert am 1 Min.

Zweckbindung ist einer der Grundsätze der Datenverarbeitung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO. Er besagt, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer damit unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden dürfen. Im ISMS ist Zweckbindung relevant, weil viele Sicherheitsmaßnahmen (Protokollierung, Monitoring) personenbezogene Daten erzeugen. Diese dürfen nur zum dokumentierten Sicherheitszweck verwendet werden. Das Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert die Zwecke jeder Verarbeitungstätigkeit.