Jeder Arbeitsvertrag regelt Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubstage. Ob der neue Mitarbeiter vertrauliche Kundendaten schützen muss, was bei einem Sicherheitsvorfall zu tun ist und welche Konsequenzen ein Richtlinienverstoß hat — das steht in den wenigsten Verträgen. A.6.2 schließt diese Lücke: Informationssicherheitspflichten gehören in den Vertrag.
Die Kontrolle stellt sicher, dass alle Beschäftigten ihre Sicherheitsverantwortlichkeiten kennen und vertraglich akzeptiert haben, bevor sie Zugang zu Informationswerten erhalten.
Was verlangt die Norm?
- Vertragliche Verankerung. Arbeitsverträge und Dienstleistungsvereinbarungen müssen die IS-Verantwortlichkeiten der jeweiligen Person enthalten — Vertraulichkeit, Sorgfaltspflichten, Meldepflichten.
- Vor Arbeitsbeginn. Die vertraglichen Pflichten werden vor dem ersten Zugang zu Informationswerten unterzeichnet.
- Rollenspezifisch. Die Pflichten richten sich nach der Rolle: Ein Entwickler mit Quellcode-Zugang hat andere Verantwortlichkeiten als ein Sachbearbeiter im Vertrieb.
- Konsequenzen benennen. Der Vertrag stellt klar, welche Folgen ein Verstoß gegen Sicherheitsrichtlinien hat.
- Aktualisierung bei Änderungen. Ändern sich Gesetze, Richtlinien oder die Rolle der Person, werden die vertraglichen Pflichten angepasst.
In der Praxis
Basis-IS-Anhang entwickeln. Der Anhang enthält mindestens: Vertraulichkeitspflicht, Pflicht zur Einhaltung der IS-Richtlinien, Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen, Umgang mit Informationswerten nach Vertragsende und Hinweis auf das Disziplinarverfahren. Dieser Anhang wird von der Rechtsabteilung geprüft und als Standarddokument in den Onboarding-Prozess integriert.
Bestehende Verträge nachziehen. Bei bereits beschäftigten Personen fehlt die IS-Klausel häufig. Ein pragmatischer Weg: Eine ergänzende Vereinbarung (Nachtrag) bei der nächsten Vertragsänderung oder im Rahmen einer unternehmensweiten Richtlinienaktualisierung unterschreiben lassen. Wichtig: Den Nachholbedarf dokumentieren und mit einem Zeitplan versehen.
Vertragsvorlagen zentral pflegen. HR verwaltet eine zentrale Vorlage, die bei jeder Änderung der IS-Richtlinien aktualisiert wird. So stellst du sicher, dass neue Verträge immer den aktuellen Stand abbilden. Versionierung und Änderungshistorie gehören dazu.
Externe Dienstleister einbeziehen. Für Freelancer, Berater und Zeitarbeitskräfte gelten dieselben Anforderungen. Die IS-Klauseln werden im Dienstleistungsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung verankert. Der Einkauf sollte dafür eine Standardvorlage haben.
Typische Audit-Nachweise
Auditoren erwarten bei A.6.2 typischerweise diese Nachweise:
- Personalsicherheitsrichtlinie — Regelwerk, das die vertraglichen Anforderungen definiert (→ Personalsicherheitsrichtlinie im Starter Kit)
- Mustervertrag oder IS-Anhang — Standardvorlage mit IS-Klauseln
- Unterschriebene Verträge — Stichprobe aktueller Verträge mit IS-Klauseln
- Nachholplan — Dokumentation, wie Bestandsverträge ohne IS-Klauseln nachgezogen werden
- Vertragsvorlagen für Externe — Dienstleistungsverträge mit IS-Klauseln
KPI
% der Arbeitsverträge mit aktuellen IS-Verantwortlichkeitsklauseln
Gemessen als Prozentsatz: Wie viele der aktiven Arbeitsverträge und Dienstleistungsvereinbarungen enthalten IS-Verantwortlichkeitsklauseln, die dem aktuellen Richtlinienstand entsprechen? Ziel: 100%. In der Praxis liegt die Quote bei Organisationen, die ihr ISMS erst aufbauen, bei 20–40%, weil Altverträge nachgezogen werden müssen.
Ergänzende KPIs:
- Anteil der neu abgeschlossenen Verträge mit IS-Klauseln (sollte sofort bei 100% liegen)
- Anzahl der Bestandsverträge, die noch nachgezogen werden müssen
- Durchschnittliche Dauer zwischen Richtlinienänderung und Vertragsanpassung
BSI IT-Grundschutz
A.6.2 mappt auf mehrere Anforderungen im BSI-Baustein ORP.2 (Personal):
- ORP.2.A1 (Geregelte Einarbeitung neuer Mitarbeitender) — fordert, dass neue Beschäftigte über ihre Sicherheitsverantwortlichkeiten informiert werden, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen.
- ORP.2.A4 (Regelungen für den Einsatz von Fremdpersonal) — spezifische Anforderungen an vertragliche Regelungen für externe Dienstleister und Zeitarbeitskräfte.
- ORP.2.A5 (Vertraulichkeitsvereinbarungen) — fordert den Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen als Teil des Beschäftigungsverhältnisses.
- ORP.2.A14 (Aufgaben und Zuständigkeiten) — verlangt die klare Zuweisung von Sicherheitsaufgaben zu Rollen und deren vertragliche Verankerung.
Verwandte Kontrollen
- A.6.1 — Sicherheitsüberprüfung: Die Überprüfung stellt fest, ob jemand geeignet ist. A.6.2 legt vertraglich fest, welche Pflichten die Person übernimmt.
- A.6.4 — Disziplinarverfahren: Die im Vertrag benannten Konsequenzen bei Verstößen werden durch das Disziplinarverfahren operationalisiert.
- A.6.6 — Vertraulichkeitsvereinbarungen: Spezifische Vereinbarungen zum Schutz vertraulicher Informationen — häufig als separates Dokument neben dem Arbeitsvertrag.
Quellen
- ISO/IEC 27001:2022 Annex A, Control A.6.2 — Beschäftigungsbedingungen
- ISO/IEC 27002:2022 Abschnitt 6.2 — Umsetzungshinweise zu Beschäftigungsbedingungen
- BSI IT-Grundschutz, ORP.2 — Personal