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Glossar

Pseudonymisierung

Aktualisiert am 1 Min.

Pseudonymisierung ersetzt direkte Identifikationsmerkmale (z. B. Name, E-Mail) durch Kennzeichen (Pseudonyme), die ohne einen separaten Zuordnungsschlüssel nicht auf die ursprüngliche Person zurückgeführt werden können. Art. 4 Nr. 5 DSGVO definiert Pseudonymisierung als technische und organisatorische Maßnahme. Pseudonymisierte Daten gelten weiterhin als personenbezogen, da die Zuordnung mit dem Schlüssel möglich bleibt. Das unterscheidet sie von anonymisierten Daten. Pseudonymisierung reduziert das Risiko bei Datenpannen erheblich, da die exponierten Daten ohne den Schlüssel keinen direkten Personenbezug haben. Bewahre den Zuordnungsschlüssel getrennt und besonders geschützt auf.