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Annex A · Organisatorische Kontrolle

A.5.13 — Kennzeichnung von Informationen

Aktualisiert am 3 Min. Geprüft von: Cenedril-Redaktion
A.5.13 ISO 27001ISO 27002BSI BSI-Standard 200-2

Ein vertrauliches Strategiedokument liegt auf dem Druckerausgabefach. Keine Kennzeichnung, kein Absendervermerk. Jeder, der am Drucker vorbeigeht, könnte es mitnehmen — und keiner wüsste, dass es vertraulich ist. A.5.13 fordert, dass die Klassifizierung einer Information erkennbar ist — auf jedem Medium, in jedem Format.

Was verlangt die Norm?

  • Kennzeichnungsverfahren definieren. Für jedes Informationsmedium (Papier, digital, E-Mail, physische Datenträger) muss ein Kennzeichnungsverfahren festgelegt werden.
  • Klassifizierung sichtbar machen. Die Kennzeichnung muss für die nutzende Person leicht erkennbar sein und die Klassifizierungsstufe eindeutig kommunizieren.
  • Konsistenz sicherstellen. Alle Bereiche der Organisation verwenden dieselben Kennzeichnungsverfahren.
  • Automatisierung nutzen. Wo möglich, werden technische Lösungen eingesetzt (DLP-Labels, Dokumentenvorlagen, Metadaten), um die Kennzeichnung zu automatisieren und menschliche Fehler zu reduzieren.

In der Praxis

Kennzeichnungsmatrix erstellen. Definiere pro Medium und Klassifizierungsstufe die Kennzeichnungsmethode: Papier → Kopfzeile/Stempel; E-Mail → Betreff-Prefix oder MIP-Label; Dateien → Metadaten + Kopfzeile; Datenträger → Aufkleber; mündlich → Hinweis zu Beginn des Gesprächs.

DLP-Lösung evaluieren. Data Loss Prevention (DLP) Lösungen wie Microsoft Information Protection (MIP) automatisieren die Kennzeichnung und erzwingen Handhabungsregeln. Eine DLP-Lösung verknüpft Klassifizierung, Kennzeichnung und Zugriffskontrolle in einem System.

Schulung mit Praxisbeispielen. Zeige anhand konkreter Dokumente, wie die Kennzeichnung aussieht. Typische Fragen: Was mache ich, wenn ein Dokument keine Kennzeichnung hat? Was mache ich, wenn ich die Klassifizierung für falsch halte? An wen wende ich mich?

Stichprobenkontrollen durchführen. Prüfe regelmäßig, ob Kennzeichnungen korrekt angebracht werden — auf dem Dateiserver, in der E-Mail-Kommunikation, auf Druckerausgaben. Stichproben decken systematische Lücken auf.

Typische Audit-Nachweise

Auditoren erwarten bei A.5.13 typischerweise diese Nachweise:

  • Kennzeichnungsverfahren — dokumentierte Regeln pro Medium (→ Informationsklassifizierung im Starter Kit)
  • Dokumentenvorlagen — Vorlagen mit integrierten Klassifizierungslabels
  • DLP-Konfiguration — Nachweis technischer Kennzeichnungslösungen (falls eingesetzt)
  • Stichproben — korrekt gekennzeichnete Dokumente verschiedener Medien
  • Schulungsmaterial — Nachweis, dass das Kennzeichnungsverfahren geschult wird

KPI

% der klassifizierten Informationswerte, die gemäß der Klassifizierungsrichtlinie gekennzeichnet sind

Gemessen über Stichproben: Wie viele der klassifizierten Informationen tragen tatsächlich eine korrekte Kennzeichnung? Ziel: über 90%. Die 100% sind in der Praxis schwer erreichbar, da informelle Kommunikation (Chats, Telefonate) kaum systematisch kennzeichnet werden kann.

Ergänzende KPIs:

  • Anteil der Dokumentenvorlagen mit integrierten Klassifizierungslabels
  • Anteil der E-Mails mit Klassifizierungslabel (falls DLP im Einsatz)
  • Anzahl der bei Stichproben gefundenen Kennzeichnungsfehler

BSI IT-Grundschutz

A.5.13 mappt auf die BSI-Anforderungen zur Informationskennzeichnung:

  • BSI-Standard 200-2 Kapitel 5.1 (Klassifizierungsschema) — verlangt, dass das Klassifizierungsschema auch die Kennzeichnungsverfahren umfasst. BSI unterscheidet zwischen der Einstufung (inhaltliche Bewertung) und der Kennzeichnung (sichtbare Markierung).

Verwandte Kontrollen

A.5.13 ist die operative Umsetzung der Klassifizierung:

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Müssen alle Dokumente physisch gekennzeichnet werden?

Physische Kennzeichnung (Stempel, Aufkleber, Wasserzeichen) ist bei gedruckten Dokumenten üblich. Für digitale Dokumente gibt es Alternativen: Metadaten, Kopf-/Fußzeilen in Vorlagen, DLP-Tags, Dateinamen-Konventionen. Die Methode muss zum Medium passen — entscheidend ist, dass die Klassifizierung erkennbar ist.

Muss 'Öffentlich' auch gekennzeichnet werden?

Es ist gute Praxis, auch die niedrigste Stufe zu kennzeichnen, weil dadurch klar wird, dass eine bewusste Einstufung stattgefunden hat. Ein Dokument ohne Kennzeichnung könnte entweder öffentlich oder schlicht vergessen worden sein. Viele Organisationen kennzeichnen deshalb alle Stufen.

Wie kennzeichne ich E-Mails?

Gängige Methoden: Klassifizierung im Betreff (z. B. [VERTRAULICH]), automatische Fußzeile über Exchange-Regeln oder DLP-Lösung, Microsoft Information Protection (MIP) Labels. Die automatisierte Variante ist zuverlässiger als manuelle Kennzeichnung.